AGB

Mit der Anmeldung zum Musikunterricht oder Kauf eines Gutscheines oder einer Abokarte akzeptieren Sie die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB – der Musikschule Matthias Schiele, nachfolgend als Anbieter bezeichnet. Musikschüler*innen werden nachfolgend als Unterrichtsnehmer bezeichnet.
Gültig ab Oktober 2020.

1. Anmeldung

Verbindliche Anmeldungen können unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars in der Musikschule Matthias Schiele nach Terminabsprache vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht, die Angebote des Anbieters sind unverbindlich. Ein Vertragsabschluss mit dem Anbieter setzt voraus, dass der Unterrichtsnehmer volljährig und geschäftsfähig ist, andernfalls ist die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Vertragsdauer / Kündigung

Die Mindestvertragsdauer beträgt 6 Monate. Danach kann eine Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende erfolgen.

Die ersten vier Unterrichtsstunden nach Neuanmeldung gelten als honorarverbindliche Probezeit / Probemonat. In dieser Zeit kann der Vertrag, ohne Einhaltung von Fristen, zum Ende des Probemonats gekündigt werden.

3. Leistungen der Musikschule Matthias Schiele

Die Leistungen der Musikschule Matthias Schiele sind unseren Internetseiten zu entnehmen (https://www.mymusicweb.de) und finden in den Räumlichkeiten des Anbieters statt. Ausnahmen werden unter den Punkten 5. 6. und 7. erläutert.
Der Anbieter behält sich vor, die regelmäßigen Termine des Unterrichtsnehmers für Musikunterricht zu Beginn eines jeden Schuljahres der Allgemeinbildenden Schulen neu zu vergeben. Im Falle einer notwendigen Terminverschiebung wird der Unterrichtsnehmer vorzeitig informiert.

4. Gebühren

Das Unterrichtshonorar wird auf Basis eines Jahreshonorars berechnet und wird monatlich als 1/12 – Beitrag des Jahreshonorars per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.
Das Unterrichtshonorar wird 1x jährlich an die aktuelle Preisliste angepasst, die zu Ihrer Ansicht in unseren Räumen ausliegt bzw. über unsere Internetseiten öffentlich zugänglich ist.

5. Ferien / Feiertage

In den Ferien, auch an beweglichen Ferientagen der allgemeinbildenden Schulen im Ostalbkreis sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

6. Unterrichts-Ausfall / Krankheit

Der wöchentliche Unterrichtstermin ist im Stundenplan der Musikschule dauerhaft für den jeweiligen Unterrichtsnehmer reserviert. Im Falle der Nichtteilnahme / Verhinderung / Absage einer Unterrichts-Einheit seitens des Unterrichtsteilnehmers kann der Termin kurzfristig kaum weiter angeboten werden. Daher wird eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühr, unabhängig vom Grund der Verhinderung, nicht vorgenommen. Da eine Musikschule nach Stundenplan arbeitet und dieser meist gut gefüllt ist, kann ein Nachholtermin, für einen vom Unterrichtsnehmer abgesagten Termin, in den meisten Fällen nicht angeboten werden.
Die Musikschule ist berechtigt kranke Teilnehmer (insbesondere bei starken Erkältungen oder Grippe, Corona, etc.) vom Unterricht auszuschließen. Dieses geschieht zum Schutz der gesunden Schüler, und der Lehrerkräfte, da diese sich in den selben Unterrichtsräumen aufhalten. Dieses gilt natürlich nicht bei einem leichten Schnupfen und dergleichen.

Bei Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Lehrers ausfallen, wird jeweils ein Nachholtermin angeboten. Bei mehrmaligem Ausfall wird eine anteilige Erstattung des Jahreshonorars angeboten.

7. Höhere Gewalt, behördliche oder gesetzliche Einschränkungen

Kann der Unterricht aufgrund höherer Gewalt oder infolge behördlicher bzw. gesetzlicher Anordnung, Verordnung oder Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht als Präsenzunterricht in der im Vertrag festglegten Lokalität erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitig vorhergehender Ankündigung den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren zu erbringen. Die Kosten der hierzu erforderlichen Online-Übertragung wird von jeder Partei selbst getragen. Sollte ein Schüler nicht über die, für den Online-Unterricht per Live-Videoübertragung erforderlichen, technischen Voraussetzungen verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der Aufhebung der Einschränkungen durch die jeweilige behördliche oder gesetzliche Anordnung, Regelung oder Verordnung.

Höhere Gewalt liegt im Sinne dieser Regelung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat – und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann. Dazu zählen beispielsweise Blitzschlag, Erdbeben, Pandemien, Überschwemmungen, Unwetter oder sonstige Naturkatastrophen sowie niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus und dergleichen mehr.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Barauszahlungen bzw. Rückzahlungen bei Eintreten eines oder mehrerer, der unter Punkt 7. genannten Ereignisse sind nicht möglich. Bei evtl. auftretenden Schäden kann sich der Unterrichtsnehmer an das Land Baden Württemberg oder den Bund wenden.

8. Aufzeichnung im Unterricht

Das Aufzeichnen des Musikunterrichts in Ton und Bild bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Musikschule bzw. der Lehrkraft.

9. Gutscheine

Gutscheine müssen ab Kaufdatum innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden. Der Gutschein beinhaltet die darauf angegebene Anzahl und Dauer der Unterrichtseinheiten. Die Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit in aufeinanderfolgenden Wochen ausgerichtet. Die für den Unterricht benötigten Unterlagen sind im Preis inbegriffen. Ab dem Datum der Zustellung eines Gutscheins können je nach Verfügbarkeit unmittelbar Terminvereinbarungen getroffen werden.

10. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass der Anbieter Ihre Personendaten für eigene Zwecke (Werbung, Informationen über neue Angebote, Preisänderungen usw.) verwenden kann. Der Anbieter gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter.

11. Hygienemaßnahmen

Die Hygienemaßnahmen, welche unter dem folgenden Link näher beschrieben sind, sind zu beachten: Hygienemaßnahmen

12. Schlussbestimmungen

Auf Verträge mit der Musikschule Matthias Schiele findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für diese Vereinbarung ist der Sitz der Musikschule Matthias Schiele.
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Unterrichtsnehmers.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung(en) der wirtschaftlichen Zielsetzung, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahe kommt, Änderungen bzw. Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.