Kinderschutzkonzept
der Musikschule Matthias Schiele
1. Leitbild und Grundsätze
- Präambel:
- Als Musiklehrer ist es meine oberste Priorität, eine sichere und unterstützende Lernumgebung für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Ich verpflichte mich, das Wohl jedes Schülers zu schützen und jegliche Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.
- Ich vertrete eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von grenzüberschreitendem Verhalten. Bei Verdachtsfällen werde ich unverzüglich handeln und die entsprechenden Fachstellen einschalten.
- Dieses Kinderschutzkonzept basiert auf dem Bundeskinderschutzgesetz und orientiert sich an den Empfehlungen von Fachstellen für Kinderschutz.
- Definition von Kindeswohlgefährdung:
- Ich erkenne an, dass Kindeswohlgefährdung verschiedene Formen annehmen kann, einschließlich körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt sowie Vernachlässigung. Ich bin sensibilisiert für Anzeichen von Kindeswohlgefährdung und werde bei Verdacht angemessen handeln.
2. Risikoanalyse
- Identifizierte Risiken:
- Einzelunterricht in geschlossenen Räumen birgt ein potenzielles Risiko für grenzüberschreitendes Verhalten.
- Körperliche Nähe beim Instrumentalunterricht (z. B. Korrektur der Haltung) kann missverstanden werden.
- Die Kommunikation über soziale Medien kann zu unangemessenen Kontakten führen.
- Maßnahmen zur Risikominimierung:
- Körperliche Korrekturen erfolgen nur mit klarer Ankündigung und unter Wahrung der persönlichen Grenzen des Schülers.
- Die digitale Kommunikation beschränkt sich auf organisatorische Belange des Unterrichts und erfolgt über professionelle Kanäle (z. B. E-Mail).
3. Verhaltensregeln
- Verhaltensregeln für den Musiklehrer:
- Ich behandle alle Schüler mit Respekt und Wertschätzung.
- Ich verwende eine angemessene Sprache und vermeide doppeldeutige oder sexuell konnotierte Bemerkungen.
- Ich achte auf die persönlichen Grenzen der Schüler und respektiere deren Intimsphäre.
- Ich vermeide unangemessene Geschenke oder Gefälligkeiten.
- Ich halte mich an klare Regeln für die digitale Kommunikation und vermeide private Kontakte über soziale Medien.
- Bei grenzüberschreitendem Verhalten (z. B. unangemessene Berührungen, sexuelle Anspielungen) werde ich den Unterricht sofort abbrechen und das Gespräch mit den Eltern suchen.
- Um die Transparenz und das Wohl des Kindes zu gewährleisten, werden keine Geheimnisse zwischen mir und den Schülern bewahrt; Informationen über das Kindeswohl werden stets mit den Eltern geteilt.
4. Verfahren bei Verdachtsfällen
- Handlungsablauf:
- Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung dokumentiere ich meine Beobachtungen und Eindrücke detailliert.
- Ich suche das Gespräch mit dem betroffenen Kind und/oder den Eltern, um die Situation zu klären.
- Bei konkretem Verdacht informiere ich umgehend das Jugendamt oder eine andere Fachstelle für Kinderschutz.
- Ich befolge die Anweisungen der Fachstellen und unterstütze die weiteren Maßnahmen.
- Ich wahre die Schweigepflicht, erkenne aber an, dass das Kindeswohl eine übergeordnete Bedeutung hat. Bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung informiere ich die entsprechenden Behörden.
- Wichtige Telefonnummern:
- Jugendamt 07361 5031445
- Kinderschutzhotline 0800 19 210 00
5. Transparenz und Kommunikation
- Information der Eltern:
- Dieses Kinderschutzkonzept wird auf der Webseite der Musikschule veröffentlicht und bei der Anmeldung an die Eltern ausgehändigt.
- Ich stehe den Eltern für Fragen zum Kinderschutzkonzept jederzeit zur Verfügung.
- Einbeziehung der Schüler:
- Ich informiere die Schüler altersgerecht über ihre Rechte und Möglichkeiten, sich bei Problemen Hilfe zu holen.
- Ich lege großen Wert auf eine offene Kommunikation und biete daher regelmäßige Gespräche für Eltern und Schüler an, um Fragen und Anliegen zu klären.
6. Regelmäßige Überprüfung
- Dieses Kinderschutzkonzept wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
- Ich informiere mich regelmäßig zum Thema Kinderschutz, um mein Wissen und meine Handlungskompetenz zu erweitern.